Patentierbarkeit der Software kehrt auf die politische Bühne der EU zurück
Am 24. September 2003 unterstrich das Europäische Parlament in seiner Abstimmung
über die Richtlinie für die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen"
die Nicht-Patentierbarkeit von Programm- und Geschäftslogik. Das diente dem
Recht auf freie Veröffentlichung ebenso wie der Interoperabilität im Bereich der
digitalen Medien.
Entscheidung des Europarlaments, 2003-09-24: Presse-Erklärung,
Beschlussvorlage
Zur Zeit diskutiert der Ministerrat der EU die Direktive. Dessen interne Arbeitsgruppe schlägt vor, einfach alle klarstellenden Änderungen des Europäischen Parlaments zu streichen. Sie wollen alles patentierbar machen.
Diesem Plan stimmen die Europäer nicht zu. Das wurde am 27. August 2003 und am 14. April 2004 demonstriert.
Neuester Stand der Dinge (FFII, Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.)
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
(Benjamin Franklin)
If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy.
(Phil Zimmermann)
Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den
Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
(George Orwell)
Zensur? Überwachung? Datenmissbrauch?
Die 'freie Welt' bewegt sich Richtung Totalüberwachung -
lasst uns den Zug stoppen!
Am 10. September 2002 fand vor dem Bezirksgericht Zürich ein Strafprozess gegen einen Informatik-Professor an der ETH Zürich statt. Er hatte im Frühjahr 2000 im Rahmen einer Diskussion um Telematik-Richtlinien an der ETH Zürich einen Link auf eine antirassistische Seite auf seiner Homepage geführt, von der aus Links zu rechtsextremen Seiten weiterführten. Darauf wurde er angeklagt, gegen das Antirassismus-Gesetz verstoßen zu haben.
Freedomforlinks.de
Stefan
Münz (SELFHTML), Recht und Links: SELFHTML und der Fall"Explorer"
Tim
Berners-Lee (Vater des WWW), Up to Design Issues - Commentary on
Web Architecture - Links and Law
Freedom for
Links
Abmahnungswelle.de
AdvoGraf
Was ist eine Abmahnung?
Abmahn-FAQ
ZDFheute, 2003-10-28: Teure Internetadressen -
Dubiose Mahnschreiben wegen Kfz-Kürzel in Adressen
Gravenreuth-FAQ
Dr. Jürgen Weinknecht (Rechtsanwalt)
Dr.
Hans-Joachim Krieger (Rechtsanwalt)
Grundsätzliches zu projekt-externen Verweisen (SELFTHML)
Torsten Anacker: Anbieterkennung auf Webseiten
BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Az.: I ZR 160/87 - 'Impressumspflicht': http://www.abmahnungswelle.de/testina.htmltestina.html?/recht/show.shtml?95
Gesetz über die Nutzung von Telediensten: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
RA Klaus Sakowski: Was muß ins Website-Impressum? http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus/2002/02-01/02-01_sakowski_klaus_impressum-websites.php
http://de.webmasterplan.com/cgi-local/router.cgi?l=de&p=wmpde&s=srv_archiv/news17#3
Nicht wenige Anbieter versuchen über Formulare, Anwenderadressen zu sammeln, um diese dann zu verkaufen, oder um Auskünfte einzuholen, zu denen ein Anwender nicht verpflichtet ist. Dazu wird häufig ein Anwenderbegehren als Köder benutzt - beispielsweise ein Gewinnspiel oder die Downloadmöglichkeit der kostenlosen Ausprobierversion einer teueren Software.
Dieser Missbrauch hat einige selbsternannte Hüter des Datenschutzes auf den Plan gerufen, die aber leider an der falschen Ecke kehren und sich nicht an die rechtlich meist gut abgesicherten Datenjäger wenden, sondern an ahnungslose Homepage-Besitzer, die ein kleines Formular im Web haben und plötzlich dafür abgemahnt werden. Dabei wird mit dem Prinzip der so genannten "Datensparsamkeit" argumentiert (siehe auch Hinweise zum Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) im Abschnitt Gesetze für "neue Medien" (in Deutschland)). Versuchen Sie also nicht, den Anwender mit Hilfe von Formularen wie eine Zitrone auszuquetschen. Beschränken Sie sich auf solche Formularfelder, die für den Formularzweck erkennbar nötig sind.
(Aus: Stefan Münz, SELFHTML)
Darf Lernsoftware kopiert und an Mitschülerinnen und Mitschüler
weitergegeben werden? Wie sieht es mit dem Brennen von Musik-
CDs aus? Können Bilder von Stars auf die eigene Homepage
gesetzt werden?
Diese und andere rechtliche Fragen zu Multimedia und Internet
stehen im Mittelpunk der Comics, mit denen das
Informationssystem remus sein Angebot speziell für Schülerinnen
und Schüler erweitert.
Seit dem 1. September 2003 sind verschiedene Bildergeschichten
online, die sich um die Familie Ledroit und ihre "urheberrechtlichen
Katastrophen" drehen. Auf verständliche und unterhaltsame Weise
werden rechtliche Probleme und juristische Fragen dargestellt und
Antworten dazu gegeben.
Das vom Deutschen Bildungsserver mitfinanzierte Projekt Remus
befasst sich mit Rechtsfragen von Multimedia und Internet in
Schulen und Hochschulen. Es ist am Institut für Rechtsinformatik
an der Universität des Saarlandes angesiedelt und wird von Prof.
Maximilian Herberger geleitet.
http://remus.jura.uni-sb.de/comics/index.html