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Die Gedanken sind patentiert

Einen Moment bitte ...

                   

Stop!

Patentverletzung!

Der Fortschrittsbalken ist patentiert. Als Anwender sind Sie dazu verpflichtet, vor der Ausführung patentierter Software eine Lizenz beim Patentinhaber einzuholen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Programmierer aufgepasst: Sie müssen Ihren Kunden gegenüber sicherstellen, dass für alle patentierten Algorithmen (z.B. Fortschrittsbalken), derer sich Ihre Software bedient, Lizenzen vorliegen.

Dies ist leider keine Satire!