Der Fortschrittsbalken ist patentiert. Als Anwender sind Sie dazu verpflichtet, vor der Ausführung patentierter Software eine Lizenz beim Patentinhaber einzuholen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Programmierer aufgepasst: Sie müssen Ihren Kunden gegenüber sicherstellen, dass für alle patentierten Algorithmen (z.B. Fortschrittsbalken), derer sich Ihre Software bedient, Lizenzen vorliegen.